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Anzahl gefundene Artikel: 70

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18.10.2019 Schweiz
Nestlé
Personen
Vorwärts
Siro Torresan
Nestlé
Regierung Schweiz
Volltext
Confoederatio Nestlé. Schon fast klammheimlich wurde Ex-Nestlé-Mann Christian Frutiger als Vizedirektor beim Departement für Entwicklung und Zusammenarbeit eingesetzt. Es ist ein weiterer Schritt, der den Einfluss des Weltkonzerns innerhalb der Regierung festigt und Steuergelder für die Wasserprivatisierung sichert. Wie verwandelt man Wasser in Geld, in sehr viel Geld? Es gibt insbesondere eine Firma, die diese Alchemie bestens beherrscht: Nestlé. Der Schweizer Multi verkauft weltweit abgefülltes Trinkwasser. Unter den über 70 Marken befinden sich Henniez, San Pellegrino, Perriers und Vittel. Im Jahr 2018 erzielte Nestlé weltweit einen Umsatz von rund 7,4 Milliarden Franken mit Wasserprodukten. Dies ist bekannt. Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass Nestlé einen immer stärkeren politischen Einfluss mit gütiger Unterstützung der Schweizer Regierung bekommt. Der letzte Beweis dafür ist die Ernennung von Christian Frutiger als Vizedirektor der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). Zuvor war Frutiger Vizepräsident und Global Head of Public Affairs (Verantwortlicher öffentlicher Angelegenheiten) von Nestlé. Doch der Reihe nach – es lohnt sich. Es begann am WEF. Auf Initiative von Nestlé, Coca-Cola und Pepsi, alle drei Weltkonzerne sind fett im Trinkwassergeschäft, entstand am Word Economic Forum (WEF) 2008 in Davos die Water Resource Group (WRG). Sie begann „eine neue Denkweise zu entwickeln“, und zwar, «erstens über Wasser als Ressource mit enormen wirtschaftlichen Auswirkungen und zweitens über die Rolle des Privatsektors als Teil der Lösung und nicht nur als Teil des Problems“. (…). Siro Torresan.
Vorwärts, 18.10.2019.
Personen > Torresan Siro. Nestlé. Wasser. Vorwaerts, 2019-10-18.
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20.08.2019 Schweiz
Frauen
Personen
Regierung Schweiz
Work
Patricia D Incau
Regierung Schweiz
Rentenalter
Volltext
Bundesrätliche AHV-Pläne machen Frauen hässig. Höheres Rentenalter? Ohne uns! Der Bundesrat will die Frauen ein Jahr länger arbeiten lassen. Die machen klar: Nicht mit uns! Da kam er schon wieder auf, der Geist des Frauenstreiks: Als SP-Bundesrat und AHV-Minister Alain Berset am 1.August in Yverdon-les-Bains zu seiner Rede ansetzte, kam es im Publikum zum stillen Protest. Der Grund: Im Juli hatte der Bundesrat seine neuesten AHV-Pläne präsentiert. Und die Frauen damit so richtig hässig gemacht. Denn im Zentrum der Reform steht ·die Erhöhung des Frauenrentenalters. Statt heute bis 64 sollen Frauen künftig bis 65 arbeiten - und damit einen Grossteil der AHV-Sanierung schultern (siehe Kasten). Eine „Ohrfeige für alle Frauen“, finden das die Mitglieder des Basler Streikkomitees. „Eine Frechheit!“ sagen die Zürcherinnen. Und für die Westschweizerinnen ist klar: „On se moque de nous!“, sinngemäss: Wir werden verarscht. Denn: Nicht einmal drei Wochen lagen zwischen dem mächtigen Frauenstreik vom 14.Juni und der bundesrätlichen Pressekonferenz. Alter Wein in neuen Schläuchen. Der Plan des Bundesrates ist da nicht nur ein riesiger Affront. Sondern auch: alter Wein in neuen Schläuchen. Denn schon zweimal haben Regierung und Parlament in den letzten Jahren versucht, das Frauenrentenalter zu erhöhen. Zweimal sagte das Volk Nein. Zuletzt 2017, bei der Abstimmung um die Altersvorsorge 2020. (…).
Patricia D’Incau.
Work online, 16.8.2019.
Personen > D’Incau Patricia. Rentenalter. Regierung Schweiz. Work online, 2019-08-16.
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03.07.2019 Schweiz
AHV
Regierung Schweiz
Travail.Suisse

Regierung Schweiz
Rentenalter
Volltext
AHV: Bundesratsvorschlag ist weder fair noch mehrheitsfähig. Der Bundesrat hat heute vorgeschlagen, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Er sieht für eine Übergangsgeneration zwar Kompensationsmassnahmen vor, diese sind aber bei weitem nicht ausreichend. Eine Sanierung der Altersvorsorge auf dem Buckel der Frauen ist weder fair noch mehrheitsfähig und im Nachgang zum Frauenstreik schlicht unverständlich. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt deshalb den Vorschlag des Bundesrates ab. Tiefere Renten und tiefere Löhne für Frauen, aber eine Rentenaltererhöhung auf 65 - diese Rechnung geht nicht auf. Frauen haben bereits ein um 37% tieferes Rentenniveau als Männer, um knapp 20% tiefere Löhne, wobei 8% nicht durch objektive Faktoren erklärt werden können (Lohndiskriminierung). Nun will der Bundesrat das Rentenalter der Frauen dem der Männer anpassen. „Diese Rechnung geht nicht auf. Es braucht dringend ernsthafte gleichstellungs- und familienpolitische Massnahmen, welche die Lage der Frauen derjenigen der Männer auf dem Arbeitsmarkt gleichstellt“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse und Nationalrat. „Ausserdem hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Übergangsgeneration auf neun Jahre zu beschränken. Das wäre sogar dann zu kurz, wenn griffige gleichstellungs- und familienpolitische Massnahmen ergriffen würden, was weder bei der Lohngleichheit, noch bei anderen familienpolitischen Massnahmen wie etwa dem Vaterschaftsurlaub der Fall ist“. (…). Travail.Suisse, 3.7.2019
Travail.Suisse > Regierung Schweiz. Rentenalter. Travail.Suisse, 2019-07-03.
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03.07.2019 Schweiz
Personen
Regierung Schweiz
SGB
Gabriela Medici
Regierung Schweiz
Rentenalter
Volltext
Bundesrat gefährdet AHV-Reform ohne Not – SGB lehnt höheres Frauenrentenalter ab. Eckwerte des Bundesrats zur AHV-Reform 21. Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet. Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit dem Frauenstreik - der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte - dann ein klares Signal gesendet: es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter. Mit den heute beschlossenen Eckwerten zur AHV-Reform 21 verschliesst sich der Bundesrat vor diesen Realitäten. Anstatt sich der realen Problematik der ungenügenden Renten anzunehmen, setzt er weiterhin auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters. Beides ist aus Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben es an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai wiederholt und sich klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen. Die im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform (…). Gabriela Medici.
SGB, 3.7.2019.
Personen > Medici Gabriela. Rentenalter. Regierung Schweiz. SGB, 2019-07-03.
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03.07.2019 Schweiz
SGB
Travail.Suisse

Pensionskassen
Regierung Schweiz
Travail.Suisse
Volltext
Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen. Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau. Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet. Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen: Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der (…).SGB, Travail Suisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband.
SGB, 3.7.2019.
SGB > Pensionskassen. Reform. SGB, 2019-07-03.
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18.06.2019 Schweiz
Frauen
Travail.Suisse

Gleichstellung
Regierung Schweiz
Volltext
Für mehr Frauen in den Chefetagen. Am Frauenstreik von vergangenem Freitag setzten mehrere Hunderttausend Frauen und Männer ein gewaltiges, friedliches und kreatives Zeichen für mehr Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz. Nur vier Tage später kann der männerdominierte Ständerat zeigen, ob er den Wink verstanden hat. Morgen entscheidet er im Rahmen der Aktienrechtsrevision über die Einführung von Geschlechter-Richtwerten in den Führungsetagen der Schweizer Unternehmen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen in der laufenden Aktienrechtsrevision auch Richtwerte für die Vertretung der Geschlechter in den Führungsgremien von Schweizer Unternehmen festzulegen. Demnach sollen in den Verwaltungsräten beide Geschlechter mit mindestens 30 Prozent und in den Geschäftsleitungen mit mindestens 20 Prozent vertreten sein. „Der Bundesrat hat damit einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht, auch wenn er deutlich hinter den 40-Prozent-Richtwerten der EU zurückbleibt“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Völlig unverständlich war der darauffolgende Entscheid der Rechtskommission des Ständerates – wohlgemerkt ein Gremium bestehend aus 12 Männern und einer Frau – auf die Richtwerte bei den Geschäftsleitungen zu verzichten. Die Mitglieder des Ständerates haben morgen die Möglichkeit, zu zeigen, dass sie das Signal des Frauenstreikes besser verstanden haben als ihre Kommission und dem wichtigen Schritt auf dem Weg zu echter Gleichstellung zwischen den Geschlechtern keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. Männer bleiben (…). Gabriel Fische.
Travail.Suisse, 18.6.2019.
Travail.Suisse > Gleichstellung. Bundesrat. Travail.Suisse, 2019-06-18.
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20.11.2018 Schweiz
Personen
Regierung Schweiz
SGB
Paul Rechsteiner
Lohndumping
Regierung Schweiz
Volltext
Aussenminister Cassis ist ein Risiko für die Schweiz. SGB-Präsident Paul Rechsteiner: „Lohnschutz ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs.“ Seit Tagen erleben wir jetzt wieder einen Aussenminister Cassis, der Mal um Mal zur Preisgabe des schweizerischen Lohnschutzes gegenüber der EU-Kommission auffordert. Besonders extrem in einem Interview in der „Republik“. Hier sind dem freisinnigen Bundesrat offensichtlich alle Sicherungen durchgebrannt. Erinnern wir uns: Fünf Jahre lang, seit die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU begannen, hat die Schweiz den Schutz der Löhne als rote Linie definiert. Mitte Juni dieses Jahres begann Aussenminister Cassis mit seinen Attacken gegen den schweizerischen Lohnschutz. Im Verbund mit Chefunterhändler Balzaretti und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Und immer wieder liefen sie mit ihren Attacken auf. Der schweizerische Lohnschutz ist nicht verhandelbar. Wo sie Gelegenheit dazu haben, behaupten die freisinnigen Bundesräte und ihre politischen Adlaten nichtsdestotrotz, der Lohnschutz der EU sei mit dem schweizerischen vergleichbar. Wenn der EU-Lohnschutz tatsächlich gleich gut wäre wie derjenige der Schweiz: Weshalb wollen sie dann wesentliche Teile unseres erfolgreichen Schutzsystems herunterfahren, mit dem erklärten Zweck, den Marktzugang für EU-Firmen zu erleichtern? Auf diese einfache Frage haben die Lohnschutz-Ausverkäufer keine Antwort. Wer dennoch entgegen (…).  Paul Rechsteiner.
SGB, 20.11.2018.
Personen > Rechsteiner Paul. Lohnschutz. Ignazio Cassis. SGB, 2018-11-20.
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25.04.2016 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Gesundheitsschutz
Regierung Schweiz
Volltext
Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zur bundesrätlichen NCD-Strategie. Die NCD-Strategie (Noncommunicable diseases = nicht übertragbare Krankheiten) des Bundesrates will den Ausbruch nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verzögern oder die Folgen mildern. Das ist löblich, greift aber nur mit gesetzlichen Vorschriften. Solche nicht übertragbaren Krankheiten haben häufig berufliche Ursachen. Sie verursachen grosses Leid und beeinträchtigen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen in hohem Masse. So verursachen Stress am Arbeitsplatz, Überarbeitung und Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften Herzinfarkte, sie erhöhen das Risiko von Krebs und Schlafstörungen mit weiteren Implikationen. Aber auch die klassischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie das Tragen und Heben von schweren Lasten bleiben präsent. SGB: Nägel mit Köpfen machen. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit gezielten gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen die schlimmen Folgen (wie beispielsweise Herzinfarkte, Hirnschläge, aber auch Folgen von Diabetes oder Krebserkrankungen) reduziert oder zumindest verzögert werden könnten. Der Bundesrat bestätigt diesen Befund in seiner jüngst erschienen NCD-Strategie. Der SGB fordert, dass der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen macht. Der NCD-Bericht des Bundesrats stellt einen guten Überblick über die bestehenden Probleme, insbesondere für ältere (…). Luca Cirigliano.
SGB, 25.4.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Gesundheitsschutz. Bundesrat. SGB, 2016-04-25.
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18.12.2015 Schweiz
Regierung Schweiz
SGB

Löhne
Regierung Schweiz
Volltext
Mehr Schutz für Löhne und Angestellte ist dringend nötig. Flankierende Massnahmen: Bundesrat hat Probleme endlich erkannt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist erleichtert, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt einführen will. Der Bundesrat hat endlich eingesehen, dass es wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitsplätze, der Löhne und der Arbeitnehmenden braucht. Die Delegierten des SGB haben am 6. November ein entsprechendes Massnahmen- und Forderungspaket verabschiedet. Dieses verlangt im Wesentlichen eine Stärkung der Gesamtarbeitsverträge, Massnahmen zum besseren Schutz der älteren Arbeitnehmenden (Verbesserung der Kündigungsschutzes), eine deutliche Erhöhung der Lohnkontrollen bei Firmen in der Schweiz sowie ein Firmenregister, welches Informationen über korrekt zahlende Firmen und Lohndumper enthält. Der SGB erwartet von der vom Bundesrat nun eingesetzten Arbeitsgruppe, dass sie die Probleme beim Lohnschutz und den älteren Arbeitnehmenden anpackt und dem Bundesrat zeitgerecht Massnahmen vorschlägt, damit diese in die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen werden können. (…).
SGB, 18.12.2015.
SGB > Löhne. Bundesrat. SGB, 18.12.2015.
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18.12.2015 Schweiz
Regierung Schweiz
Unia Schweiz

Löhne
Regierung Schweiz
Volltext
Flankierende Massnahmen müssen gestärkt werden. Keine Ausgrenzungen und mehr Schutz: Der Bundesrat möchte endlich wirksame Massnahmen für die Arbeitnehmenden einführen. Der Bundesrat setzt eine Arbeitsgruppe zum Thema Flankierende Massnahmen (FlaM) ein. Die Stärkung der FlaM muss jetzt prioritär sein. Es ist offensichtlich, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz verbessert werden muss. Lohndumping ist ein Problem, wie die zahlreichen Fälle zeigen, welche die Unia in den vergangenen Jahren aufgedeckt hat. Die Unia erwartet, dass die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe ohne Verzug die Probleme anpackt und zeitgerechte Massnahmen erarbeitet, damit diese in die Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative einfliessen kann. Mehr Schutz ist notwendig. (…).
Unia Schweiz, 18.12.2015.
Unia Schweiz > Löhne. Bundesrat. Unia Schweiz, 18.12.2015.
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20.11.2015 Schweiz
Frauen
Personen
Work
Christian Egg
Lohngleichheit
Regierung Schweiz
Volltext
Lohngleichheit: Betriebe sollen sich selbst kontrollieren. Bundesrat macht Schrittchen Richtung faire Frauenlöhne. Frauen verdienen weniger als Männer. Verfassungswidrig! Der Bundesrat will jetzt ein bisschen was dagegen tun. Die Arbeitgeber überhaupt nichts. Doch die Gewerkschaften machen Druck. Endlich ist bekannt, was der Bundesrat gegen die Lohndiskriminierung tun will: Alle Firmen mit mehr als 50 Angestellten müssen regelmässig eine „interne Lohnanalyse“ durchführen. Allerdings dürfen sie die Resultate geheimhalten. Sie müssen bloss von einer externen Stelle kontrollieren lassen, dass sie eine Analyse durchgeführt haben. So steht es in einem Gesetz, das der Bundesrat diese Woche in die Vernehmlassung geschickt hat. In einer Variante schlägt der Bundesrat zudem eine schwarze Liste vor mit Firmen, die sich um die Analyse drücken. Immerhin, sagen viele Frauen. Es geht ein bisschen vorwärts. Corinne Schärer von der Unia sagt, sie hätte sich zwar ein griffigeres Gesetz gewünscht. „Aber es ist besser als der Istzustand. Heute kann der Staat gar nichts tun gegen Lohndiskriminierung.“ Elisabeth Bosshart, Präsidentin von „Business & Professional Women“ Schweiz, sieht in der Selbstdeklaration „einen guten ersten Schritt“. Bei der Steuererklärung funktioniere das ja auch. „Allerdings nur, weil die Steuerverwaltung Stichproben macht. Das fehlt in dieser Vorlage.“ Doch selbst gegen diese Mini-Massnahme werden die Arbeitgeber aus allen Rohren schiessen. Der Arbeitgeberverband sieht darin eine „Lohnpolizei“. Der Gewerbeverband malt das Schreckgespenst einer „teuren Bürokratisierung“ und findet, (…). Christian Egg.
Work, 20.11.2015.
Personen > Egg Christian. Lohngleichheit. Kontrolle. Work, 20.11.2015.
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18.11.2015 Schweiz
Frauen
Regierung Schweiz
Unia Schweiz

Lohngleichheit
Regierung Schweiz
Volltext
Lohngleichheit - jetzt! Für die Unia ist klar: Die Gleichstellungsgesetz-Vorlage ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es muss aber verbindlich umgesetzt werden. Die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um die Lohngleichheit endlich umzusetzen. Das reicht aber noch nicht. Es braucht effiziente Kontrollen in den Betrieben und Sanktionsmöglichkeiten. Die Unia begrüsst es, dass der Bundesrat die Unternehmen verpflichten will, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen und diese von Dritten kontrollieren zu lassen. Der vorliegende Vorschlag ist aber noch zu zahnlos. Insbesondere besteht noch immer keine Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierung zu beheben. Für die Unia ist aber klar: Fehlbare Unternehmen müssen bestraft werden können. Handeln im Sinn der Verfassung. Die Unia hält deshalb an ihren Forderungen fest: Es braucht verbindliche und systematische Lohnkontrollen. Dabei muss den Sozialpartnern eine wichtige Rolle zukommen. Selbstkontrollen allein reichen nicht. Diskriminierende Löhne müssen zwingend angepasst werden. Für Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, braucht es Sanktionsmöglichkeiten. Bei der Lohngleichheit gilt Nulltoleranz - das ist der Verfassungsauftrag. (…).
Unia Schweiz, 18.11.2015.
Unia Schweiz > Frauen. Lohngleichheit. Unia Schweiz, 18.11.2015.
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08.10.2015 Schweiz
Personen
TISA
WOZ
Jan Jirat
Regierung Schweiz
TISA
Volltext
Dienstleistungsabkommen Tisa. Geheime gute Absichten. Der Bundesrat will im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsabkommen Tisa nichts von einer Mitsprache des Parlaments oder der Öffentlichkeit wissen. Dass es auch anders ginge, beweist Uruguay – und entlarvt dabei erst noch die Gefährlichkeit von Tisa. Die Zukunft unseres alltäglichen Zusammenlebens wird hinter verschlossenen Türen in einem umzäunten grauen Klotz im Nordwesten Genfs verhandelt. Hier im australischen Generalkonsulat beschäftigt sich seit drei Jahren eine Gruppe von fünfzig Staaten, mehrheitlich reiche Industrieländer, mit dem Dienstleistungsabkommen Tisa (Trade in Services Agreement). Auch die Schweiz ist beteiligt: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nimmt im Auftrag des Bundesrats teil. Debattiert wird über fast alles, was es zum Leben braucht: die Wasserversorgung, das Gesundheitswesen, die Telekommunikation, das Bildungswesen und die Energieversorgung. Die möglichen Auswirkungen des Abkommens werden alle betreffen, doch die BürgerInnen, ja selbst das Parlament sind von den geheimen Verhandlungen ausgeschlossen. Dabei ist schon die Grundlage der Schweizer Beteiligung an den Verhandlungen fragwürdig: Ein offizielles Tisa-Mandat existiert nämlich gar nicht. Die Schweiz verhandle auf Basis des Doha-Mandats, heisst es beim Seco, also jenes Mandats, das der Bundesrat vor über zehn Jahren für die Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) verabschiedet hat. (…). Jan Jirat
WOZ online, 8.10.2015.
Personen > Jirat Jan. Tisa. Regierung Schweiz. WOZ online, 8.10.2015.
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18.09.2015 Schweiz
Personen
Regierung Schweiz
SGB
Daniel Lampart
Personenfreizügigkeit
Regierung Schweiz
Probleme verschleiert, Lösungen verweigert. Bundesrats-Bericht zum Missbrauch der Personenfreizügigkeit. Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Bericht zur Bekämpfung von Missbräuchen bei der Personenfreizügigkeit verschleiert mehr als er aufdeckt. Die Lohnkontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen haben viele Verstösse aufgedeckt. Bund und Kantone erlassen jedoch nur ausnahmsweise die im Gesetz für diesen Fall vorgesehenen Mindestlöhne, damit die dumpenden Firmen gebüsst werden können. Zudem gibt es eine Dunkelziffer - beispielsweise Firmen, welche bei den Kontrollen falsche Angaben machen und danach von der Bildfläche verschwinden oder die ihren Arbeitnehmenden nicht die gemeldeten Löhne auszahlen. Die Gewerkschaften haben zahlreiche Vorschläge gemacht, wie diese Probleme gelöst werden können, sind aber oft auf taube Ohren gestossen. Im Dumpingfall müssen Bund und Kantone wirksame Mindestlöhne erlassen, wenn sich die Arbeitgeber weigern, entsprechende Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen wie beispielsweise im Gartenbau, im Strassentransport oder in der Informatikbranche. Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen nur Firmen mit korrekten Löhnen den Zuschlag erhalten. Bei klaren Verdachtsfällen müssen die Kontrolleure vor Ort Arbeitsunterbrüche verordnen. Überfällig ist auch die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken. Es ist unverständlich, warum die zuständige Nationalratskommission unter ihrem Präsidenten Ruedi Noser das Geschäft nicht zügig behandelt. (…).
SGB, Datum: 18. September 2015.
SGB > Personenfreizügigkeit. SGB, 18.9.2015.
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30.03.2015 Schweiz
Personen
SEV Schweiz
Peter Moor
Arbeitsbedingungen
EU
Regierung Schweiz
Volltext
SEV präsentiert Gegengutachten zur Branchenüblichkeit im Güterverkehr. Schweizer Löhne auf Schweizer Schienen. Der SEV schickt dem UVEK ein Gutachten, das klarer nicht sein könnte: Firmen in der Schweiz müssen ihren Lokführern Löhne zahlen, die in der Schweiz branchenüblich sind - egal ob sie nur im Inland oder auch über die Grenzen hinweg unterwegs sind. Blankes Entsetzen war die Reaktion bei den Betroffenen, als das Bundesamt für Verkehr Mitte Januar eine „Analyse“ präsentierte zur Frage, wie die Branchenüblichkeit im Schienengüterverkehr zu interpretieren sei. Das an sich renommierte Büro Ecoplan und der Jurist Kurt Moll waren darin zum Schluss gekommen, dass es nicht eine einzige Branche Schienengüterverkehr gebe in der Schweiz, sondern, dass zwischen reinem Inlandverkehr und grenzüberschreitendem Verkehr zu unterscheiden sei. Mit der Folge, dass im grenzüberschreitenden Verkehr tiefere Löhne zulässig wären, weil die Branchenüblichkeit dort auch durch die ausländischen Bahnen mitdefiniert würde. Schnellbremsung eingeleitet. Der SEV wurde sofort aktiv und kündigte dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation an, dass er die Rechtslage selbst ebenfalls prüfen lassen werde. Immerhin bestand die Gefahr, dass das BAV aus Übereifer umgehend eine Richtlinie erlassen würde, in der es unterschiedliche Löhne als branchenüblich festlegen würde. Das zumindest konnte durch die schnelle Reaktion verhindert werden: (…). Peter Moor
SEV, Aktuell, kontakt.sev, 30.3.2015
SEV > Arbeitsbedingungen. EU. SEV, 2015-03-30.
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27.02.2015 Schweiz
TISA

Petition
Regierung Schweiz
Volltext
Petition zu Handen des schweizerischen Bundesrates. Gegen das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (TiSA), für die Wahrung der demokratischen Rechte. Seit Februar 2012 beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Verhandlungen über ein plurilaterales „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“, besser bekannt unter seiner englischen Abkürzung TiSA (Trade in Services Agreement); mit TiSA sollen sämtliche Dienstleistungen für die Konkurrenz geöffnet werden. Wie andere Verträge zum „Freihandel“ und der „Marktöffnung für uneingeschränkten Wettbewerb“, so stützt sich auch dieser Vertrag auf Zwangsmassnahmen, die die Autonomie und die Kontrollmöglichkeiten für die Staaten - und noch viel wichtiger: für die Bevölkerung - stark einschränken. Diese Abkommen beinhalten insbesondere die Einrichtung von speziellen Gerichten, die ausserhalb des Rechts der Unterzeichnerstaaten operieren. Indem TiSA vom Grundsatz der Öffnung aller Dienstleistungen für den Wettbewerb ausgeht, zwingt man dem Staat eine «Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität» gegenüber öffentlichen und anderen Anbietern auf, mögen letztere in den entsprechenden Sektoren nun „privatwirtschaftlich oder ehrenamtlich“ funktionieren. Durch seine Ratifizierung werden die Fundamente unsere Gesellschaften gefährdet, sei dies mit einer Einschränkung des Zugangs zu der Grundversorgung oder (…).
Stopp-Tisa-Komitee, 27.2.2015.
Stopp-Tisa-Komitee > Petition. Bundesrat. Stopp-Tisa-Komitee, 27.2.2015.
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18.02.2015 Schweiz
SGB
Sonntagsallianz

Regierung Schweiz
Sonntagsarbeit
Volltext
Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage die Sonntagsruhe an. Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr. Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat. Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die "Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Der Entscheid stellt auf noch nie dagewesene Weise die rechtsstaatlichen Institutionen in Frage, denn die neue Verordnung wiederspricht laut übereinstimmender Meinung renommierter Rechtsprofessoren dem Gesetz, wenn nicht gar der Verfassung. (…).
SGB, 18.2.2015.
SGB > Sonntagsarbeit. Bundesrat. SGB, 2015-02-18.
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18.02.2015 Schweiz
Regierung Schweiz
Sonntagsallianz
Syndicom

Regierung Schweiz
Sonntagsarbeit
Volltext
Bundesrat greift ohne Rechtsgrundlage die Sonntagsruhe an. Umsetzung der Motion Abate: Sonntagsruhe in Gefahr. Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats aufs Schärfste, in Einkaufszentren, die auf den Tourismus ausgerichtet sind, Sonntagsarbeit zuzulassen. Der Beschluss ist gravierend, weil er dem Gesetz und der Verfassung widerspricht. Die Sonntagsallianz, in der sich rund dreissig Organisationen zur Verteidigung der Sonntagsruhe zusammengeschlossen haben, gelangt deshalb an den Bundesrat. Die Sonntagsallianz missbilligt den Entscheid des Bundesrats, Sonntagsarbeit in jenen Einkaufszentren zuzulassen, die auf die „Bedürfnisse" des Tourismus ausgerichtet sind. Dies ist ein weiterer Schritt, den Sonntag immer mehr zu einem Werk- und Einkaufstag zu machen, obwohl der Sonntag der einzige gemeinsame Ruhetag für die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Sonntag muss weiterhin unter einem besonderen Schutz stehen und arbeitsfrei bleiben, sowohl um gemeinsame gesellschaftliche Aktivitäten, das familiäre und das religiöse Beisammensein als auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. (…).
Syndicom, 18.2.2015.
Syndicom > Sonntagsarbeit. Bundesrat. Syndicom, 2015-02-18.
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28.11.2014 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Ladenöffnungszeiten
Regierung Schweiz
Volltext
Unia lehnt Bundesratsvorschlag zu Ladenöffnungszeiten ab. Für viele Verkäufer/innen massiv längere Arbeitstage? Nein. Der Bundesrat hat heute einen Gesetzesentwurf für schweizweit einheitliche Mindestöffnungszeiten veröffentlicht. Er will Mindest-Verkaufszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und 6 bis 19 Uhr samstags einführen. Für viele Verkäufer/innen bedeutet das massiv längere Arbeitstage. Die Unia bedauert, dass der Bundesrat den Gesetzesentwurf veröffentlicht hat, ohne vorab seriös die Folgen für die betroffenen Beschäftigten zu prüfen. Die vorgeschlagene Änderung bedeutet für das Verkaufspersonal in zwei Dritteln aller Kantone längere Arbeitstage unter der Woche und am Samstag ohne Garantie für eine Gegenleistung. Denn viele von ihnen sind nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt. Deshalb hat sich die Branchenkonferenz Detailhandel der Unia bereits im Oktober klar gegen die bundesrätlichen Pläne ausgesprochen. Profitinteressen höher gewertet. (…).
Unia Schweiz, 28.11.2014.
Unia Schweiz > Ladenöffnungszeiten. Arbeitszeit. Unia Schweiz, 2014-11-28.
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20.08.2014 Schweiz
Personen
Regierung Schweiz
Unia Schweiz
Luca Cirigliano
Ladenöffnungszeiten
Regierung Schweiz
Volltext
Motion Lombardi: Unia prangert Geringschätzung des Bundesrates gegenüber Arbeitnehmenden und Kantonen an. Die Gewerkschaft Unia prangert das offensive Vorgehen des Bundesrats bei der Umsetzung der Motion Lombardi an. Trotz des grossen Widerstands gegen das geplante Ladenöffnungszeitengesetz ignoriert er die Vorbehalte von Gewerkschaften und Kantonen. Für die Unia ist diese Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht akzeptabel. Sie fordert von den Eidgenössischen Behörden und Räten, den breiten Widerstand anzuerkennen und auf die Einführung von schweizweiten Ladenöffnungszeiten zu verzichten. Der Bundesrat setzt sich über den breiten Widerstand fast aller Kantone und der Gewerkschaften gegen den Entwurf des Ladenöffnungszeitengesetzes hinweg. Diese Haltung zeigt, wie wenig Wertschätzung dem Verkaufspersonal entgegengebracht wird, welches in erster Linie unter diesen Verlängerungen der Ladenöffnungszeiten leiden wird. Mit Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 19 Uhr samstags würde die Motion eine Flexibilisierung und eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in mindestens zwei Dritteln der Kantone bedeuten. (…). SGB.
Unia Schweiz, 20.8.2014.
Unia Schweiz > Ladenöffnungszeiten. Bundesrat. Unia. 20.8.2014.
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12.06.2014 Schweiz
Frauen
SGB

Lohngleichheit
Offener Brief
Regierung Schweiz
Volltext
Offener Brief an den Bundesrat: Lohngleichheit - Jetzt Kontrollen! Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte. Auch im 21. Jahrhundert verdienen die Frauen wesentlich weniger als die Männer. Der Verfassungsartikel, der gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verlangt, ist seit 33 Jahren in Kraft – und immer noch nicht umgesetzt. Tatsache ist: Der durchschnittliche Lohnunterschied in der Schweiz beträgt in der Privatwirtschaft 1‘800 Franken im Monat! So viel fehlt den Frauen im Portemonnaie, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Der unerklärte Lohnunterschied beträgt im Monat 677 Franken, das macht 7,7 Milliarden im Jahr! Und die neusten Zahlen zeigen sogar, dass es noch schlimmer wird: Der Lohnunterschied ist wieder gestiegen, um ein halbes Prozent von 18.4 auf 18.9 Prozent! Das zeigt mehr als deutlich, dass es jetzt ein Handeln seitens Politik und Gesetzgeber braucht, damit die Verfassung nicht toter Buchstaben bleibt. Dies umso mehr als der 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog (LGD) - ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes - Ende Februar 2014 beendet wurde. Dem Ziel, mit freiwilligen Massnahmen die Lohngleichheit zu erreichen, ist man mit dem LGD leider nicht näher gekommen. (…).
SGB, 12.6.2014.
Frauen > Lohngleichheit. Offener Brief Bundesrat, SGB 12.6.2014.
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12.06.2014 Schweiz
Frauen
SGB

Lohngleichheit
Offener Brief
Regierung Schweiz
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Offener Brief an den Bundesrat: Lohngleichheit - Jetzt Kontrollen! Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte. Auch im 21. Jahrhundert verdienen die Frauen wesentlich weniger als die Männer. Der Verfassungsartikel, der gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verlangt, ist seit 33 Jahren in Kraft – und immer noch nicht umgesetzt. Tatsache ist: Der durchschnittliche Lohnunterschied in der Schweiz beträgt in der Privatwirtschaft 1‘800 Franken im Monat! So viel fehlt den Frauen im Portemonnaie, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Der unerklärte Lohnunterschied beträgt im Monat 677 Franken, das macht 7,7 Milliarden im Jahr! Und die neusten Zahlen zeigen sogar, dass es noch schlimmer wird: Der Lohnunterschied ist wieder gestiegen, um ein halbes Prozent von 18.4 auf 18.9 Prozent! Das zeigt mehr als deutlich, dass es jetzt ein Handeln seitens Politik und Gesetzgeber braucht, damit die Verfassung nicht toter Buchstaben bleibt. Dies umso mehr als der 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog (LGD) - ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes - Ende Februar 2014 beendet wurde. Dem Ziel, mit freiwilligen Massnahmen die Lohngleichheit zu erreichen, ist man mit dem LGD leider nicht näher gekommen. (…).
SGB, 12.6.2014.
Frauen > Lohngleichheit. Offener Brief Bundesrat, SGB 12.6.2014.
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27.03.2014 Schweiz
AHV
Regierung Schweiz
Syndicom

AHV
AHV-Renten
Regierung Schweiz
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Bundesrat muss andere Akzente setzen: AHV stärken statt schwächen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt den Vorschlag des Bundesrats, bei der Reform der Altersvorsorge gesamtheitlich vorzugehen. Denn Einzelreformen, die Rentenleistungen verschlechtern, würden - wie in der Vergangenheit - zu Recht scheitern. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen fordert der SGB eine deutliche Akzentverschiebung, die der heute ungenügenden Rentenhöhe Rechnung trägt: Die AHV muss gestärkt, statt geschwächt werden. Ausserdem dürfen die Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht geschmälert werden. Dies hat der SGB-Vorstand im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket „Altersvorsorge 2020“ beschlossen. (SGB) Die Zukunft der Altersvorsorge liegt für den SGB in der Stärkung der AHV. Nur so kann der Verfassungsauftrag vernünftig umgesetzt werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung „des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen sollen. Denn die AHV ist eine Erfolgsgeschichte, von der Leute mit tiefen und mittleren Einkommen dank der sozialen Finanzierung am meisten profitieren. Die AHV-Renten hinken aber immer mehr den Reallöhnen hinterher. Und insbesondere die Frauen sind auf einen Ausbau der AHV angewiesen. (…).

Syndicom, 27.3.2014.

Syndicom > Regierung Schweiz. AHV. Syndicom. 2014-03-27.

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26.03.2014 Schweiz
Personenfreizügigkeit
Regierung Schweiz
Unia Schweiz

Arbeitsbedingungen
Arbeitsmarktkontrolle
Regierung Schweiz
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Ungenügende Beschlüsse des Bundesrates zu den flankierenden Massnahmen. Der Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen muss weiter ausgebaut werden. Die heutigen Beschlüsse des Bundesrates zu den flankierenden Massnahmen sind ungenügend. Die Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie die Verschärfung der Sanktionsmassnahmen und der Kontrolltätigkeit in Grenzregionen sind zwar Schritte in die richtige Richtung. Sie reichen aber nicht aus, um die vorhandenen Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu lösen. Der Bundesrat hat die Chance verpasst, den Lohn- und Arbeitsschutzes in der Schweiz entscheidend zu verstärken und somit auch die Lehren aus der Abstimmungsniederlage zu ziehen. Damit bleiben die flankierenden Massnahmen in gewissen Bereichen mangelhaft und können Missbräuche durch skrupellose Dumping-Firmen nicht wirksam verhindern: (…).

Unia Schweiz, 26.3.2014.

Unia Schweiz > Regierung Schweiz. Personenfreizügigkeit. Unia. 2014-03-26.

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26.03.2014 Schweiz
Personen
Personenfreizügigkeit
Regierung Schweiz
SGB
Daniel Lampart
Arbeitsmarktkontrolle
Löhne
Regierung Schweiz
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Weiterer Ausbau der Lohnschutzmassnahmen nötig. Bundesratsentscheid zu den Flankierenden Massnahmen. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen. Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden. Dies gilt auch, wenn Kontingente eingeführt werden sollten. Denn anders als viele glauben, bringen Kontingente nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend  war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte. Nur wirksame Lohnschutzmassnahmen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden, können die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen. (…). Daniel Lampart, SGB-Chefökonom.

SGB, 26.3.2014.

Personen > Lampart Daniel. Personenfreizügigkeit. SGB. 2014-03-26.

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